
Nach dem Waffengesetz 1996 müssen Antragsteller für ein Waffendokument bzw. Besitzer eines Waffendokumentes eine besondere Verlässlichkeit nachweisen. Seit dem 14. August 1997 zählt Dr. Wolfgang Caspart zu den eingetragene Begutachtungsstellen hierfür.
Grundlagen des Verlässlichkeitstests:
- Das Gutachten muß unter Bezeichnung des angewendeten Tests Aufschluss darüber geben, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
- Das Gutachten ist auf Grund eines Mehrfachwahltests und einer allen falls erforderlichen weitergehenderen Untersuchung des Betroffenen zu erstellen.
- Gelangt die Begutachtungsstelle, im konkreten Fall zum Beispiel Dr. Caspart, bereits auf der Grundlage dieses Tests zum Ergebnis, das keine Anzeichen dafür bestehen. dass der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist das Gutachten auf Grund dieses Tests zu erstellen.
- Kann auf Grund dieses Tests eine Neigung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig umzugehen, ist mit einer weitergehenderen Untersuchung nach den allgemein anerkannten Regeln und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen.
Kosten:
Für die Erstellung des Erstgutachtens gebührt ein - im vorhinein zu entrichtendes - Entgelt in der Höhe von EUR 182,00. Sollten weitergehendere Untersuchung notwendig werden, so fallen die Kosten erneut an.
Auffinden der Begutachtungsstellen:
Die Bundespolizeidirektionen bzw. Bezirkshauptmannschaften führen die Listen der Begutachtungsstellen. Die Gutachtenswerber können sich daraus ihre Begutachtungsstelle frei wählen.
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