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Schriftexpertisen

Die forensische (=gerichtliche) Handschriftenuntersuchung prüft die Echtheit handschriftlicher Dokumente und ermittelt die Identität des Schrifturhebers. Fragliche Schriften X werden mit einer Reihe von Vergleichsschriften V eines Schreibers verglichen. Die zu prüfenden Schriften werden in der Regel X und die Vergleichsschriften meist V genannt.

Typische Gegenstände von Schriftuntersuchungen sind beispielsweise: Testamente, Verträge, Ausweise, Drohbriefe, Belästigungsschreiben, Denunziationen oder Bekennerschreiben. Sie können ganze Text, aber auch ausgefüllte Formulare oder nur Unterschriften umfassen.

Die forensische Handschriftenuntersuchung beruht auf folgender spezifischer Methode:

  • Zunächst wird eine physikalisch-technische (kriminaltechnische)
    Untersuchung durchgeführt. Hierbei wird geprüft, ob sich irgendwelche
    Spuren feststellen lassen, die auf eine Fälschung oder eine Verfälschung
    des zu prüfenden Dokumentes hinweisen.


  • Anschließend folgt die schriftvergleichende Untersuchung,
    in der die Schriftmerkmale von X und V erhoben und verglichen werden.
    Die beobachtbaren Befunde werden registriert. Die Beurteilung der allgemeinen
    Merkmale erfolgt dabei auf Rangskalenniveau. Die besonderen Schriftmerkmale
    werden durch hinweisende Definitionen bestimmt.


  • Nach der Befunderhebung folgt eine Befundbewertung. Dazu werden
    Hypothesen gebildet, und die Befunde werden unter den alternativen Hypothesen
    bewertet. Die Befundbewertung erfolgt durch ein definiertes Set von
    Bewertungsregeln. Es werden Schlussfolgerungen gezogen und das Ergebnis
    der Untersuchung wird als Wahrscheinlichkeitsaussage in einem Gutachten
    bzw. einer Schriftexpertise formuliert.

In der forensischen Handschriftenuntersuchung gibt es demzufolge keine psychodiagnostischen Charakterdeutungen. Es werden nur beobachtbare Übereinstimmungen oder Unterschiede in den Schriftmerkmalen registriert. Die Befundbewertung erfolgt nach exakten erfahrungswissenschaftlichen Methoden.

Ist eine fragliche Schrift authentisch, kann dies bedeuten:

  1. Sie entspricht der normalen Schreibweise des Autors,

  2. sie wurde von ihm in unwillkürlich entstellter Schrift hergestellt,

  3. sie wurde von ihm absichtlich verstellt erzeugt,

  4. sie wurde von ihm in einer Mischung aus entstellter und verstellter Schrift produziert oder

  5. sie ist von ihm in einer weiteren Schreibvariation geleistet worden.
.

Ist eine fragliche Schrift nicht authentisch, kann dies besagen:

  1. Sie stellt eine Totalfälschung dar, oder

  2. bei ihr handelt es sich um eine Verfälschung.

  3. Beides kann auf einer mechanischen Manipulation (zB Kopieren) beruhen oder

  4. freihändig hervorgerufen worden sein.

  5. Eine freihändige Fälschung oder Verfälschung kann
  6. der normalen Schreibweise des Fälschers, oder

  7. von ihm in unwillkürlich entstellter Schrift,

  8. in absichtlicher Schriftverstellung bzw.

  9. in einer Mischung aus entstellter und verstellter Schrift fingiert worden sein.

  10. Schließlich vermag eine freihändige Fälschung oder Verfälschung auf einer mehr oder weniger gelungenen Nachahmung einer oder mehrerer echter Vorlagen zu beruhen.
 
     
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